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Kann man eine bereits an das Finanzamt übermittelte Steuererklärung nachträglich bearbeiten? Klar geht das!
Wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits abgegeben haben und nachträglich bemerken, dass Angaben nicht korrekt waren, sollten Sie definitiv handeln.

Hinweis: Solange Sie noch keinen Bescheid auf Ihre Steuererklärung hin erhalten haben, können Sie Ihre Korrekturen unkompliziert ausführen. Das Finanzamt bearbeitet immer die aktuelle Version, die vorliegt. Sie können vor der Korrektur auch den zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt kontaktieren, damit sich Korrektur und Bescheid nicht überschneiden. Sobald Ihr Sachbearbeiter von der nachträglichen Korrektur erfährt, kann er die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung mit Fristsetzung für die Abgabe der Korrektur zurück stellen.
 

In KLARTAX können Sie Ihre übermittelte Steuererklärung wie folgt bearbeiten und in aktualisierter Form erneut an das Finanzamt übermitteln.

  1. Öffnen Sie die KLARTAX-App oder Web-App und loggen sich ein.
  2. Menübereich „Steuern“ öffnen.
  3. Das Steuerjahr auswählen.
  4. Im Bereich "Steuererklärung abgeben" wird Ihre bereits übermittelte Steuererklärung angezeigt.
  5. "Bearbeiten" klicken.
  6. Die Formularversion öffnet sich nun und Sie können die entsprechenden Änderungen vornehmen.
  7. Wichtig: Abschließend muss die Steuererklärung erneut digital an das Finanzamt übermittelt werden. 

Hinweis: Eine erneute Bezahlung ist nicht erforderlich, da die KLARTAX Lizenz für das jeweilige Steuerjahr gilt und damit beliebig oft ohne Mehrkosten übermittelt werden kann.

Beispielhafte Abbildung:

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