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Ja, die gemeinsame Nutzung von KLARTAX zusammen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner ist möglich.

Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung wird aktuell ausschließlich die in fast allen Fällen günstigere Zusammenveranlagung von Ehepartnern unterstützt.
Voraussetzung für die gemeinsame Veranlagung ist, dass Sie im betreffenden Jahr an mindestens einem Tag verheiratet waren und nicht das gesamte Jahr über getrennt gelebt haben.

 
Grundsätzlich ist bei der Übermittlung von Steuererklärungen der Account-Inhaber für die Vollständigkeit und Richtigkeit der zu übermittelnden Angaben verantwortlich.
Im Fall der Zusammenveranlagung muss er sich zudem die Zustimmung seines Ehepartners für die Übermittlung der gemeinsamen Steuererklärung geben lassen.
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