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Ja, Sie können Einkünfte aus Kapitalvermögen auf Basis Ihrer Bankbescheinigungen erfassen.
 
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Kapitalerträge in der Regel der Abgeltungssteuer unterliegen. Durch Erteilung von Freistellungsaufträgen kann die Berücksichtigung des Sparer-Freibetrages bereits bei der Ermittlung und Abführung der Abgeltungsteuer durch die Banken erfolgen. D.h. die Meldung und Abführung der Steuer auf die Kapitalerträge erfolgt meist automatisch, sodass eine Erfassung im Rahmen der Einkommensteuererklärung nicht notwendig ist.
In einzelnen Fällen (z.B. Jahres- und/oder Depot-übergreifende Verlustverrechnung, suboptimale/falsche Erteilung von Freistellungsaufträgen, unterbliebener Kirchensteuerabzug, etc.) ergeben sich jedoch Optimierungsmöglichkeiten und/oder eine Erklärungspflicht. In diesen Fällen sind in KLARTAX immer alle Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen.

Tipp: Die Erfassung der Kapitalerträge in KLARTAX erfolgt im Reiter Steuern unter der Kategorie „Einnahmen“.