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Was ist die Vorausgefüllte Steuererklärung?

Mit der "Vorausgefüllten Steuererklärung" (VaSt) haben Sie die Möglichkeit bereits an das Finanzamt elektronisch übermittelte Daten in KLARTAX zu übernehmen. Dazu gehören u. a. die vom Arbeitsgeber und von den Sozialversicherungsträgern übermittelten Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen.

Wie richte ich die vorausgefüllte Steuererklärung ein?

1. Datenabruf beantragen

 
In Ihrer Übersicht finden Sie den "Datenabruf beim Finanzamt".
 
 
 
Zunächst beauftragen Sie die DATEV eG mit dem Datenabruf bei Ihrem Finanzamt. Dazu benötigen wir Ihren Namen, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und Ihre Zustimmung.
Nach erfolgreicher Beantragung unterstützt KLARTAX, abhängig davon, ob Sie ein ELSTER-Benutzerkonto besitzen oder nicht unterschiedliche Wege den Datenabruf freizuschalten.
 

 

2. Datenabruf freischalten

a) Haben Sie ein ELSTER-Benutzerkonto?

Sie erhalten eine Benachrichtigung in Ihrem ELSTER-Benutzerkonto und per E-Mail. Unter "Bescheinigungen verwalten" liegt ein offener Auftrag vor. Beachten Sie, dass hier die DATEV eG als Unternehmen der Marke KLARTAX eingetragen ist. Bitte genehmigen Sie den Antrag in ELSTER. Das Finanzamt benötigt ca. 24 Stunden um die Daten bereitzustellen. Anschließend ist für Sie in KLARTAX nichts weiter zu tun. 

In KLARTAX wird Ihnen im Bereich "Datenabruf beim Finanzamt" die erfolgreiche Freischaltung angezeigt.

b) Haben Sie kein ELSTER-Benutzerkonto?

Sie erhalten innerhalb von 10-14 Tagen einen Freischaltcode per Post von Ihrem Finanzamt. Liegt Ihnen der schriftliche Freischaltcode vor, so können Sie diesen über ihr KLARTAX-Benutzerkonto im Bereich "Datenabruf beim Finanzamt" eingeben. Haben Sie den Freischaltcode erfolgreich in KLARTAX eingegeben, ist der Datenabruf freigeschaltet. Anschließend benötigt das Finanzamt ca. 24 Stunden um die Daten bereitzustellen. 

In dem Bereich "Datenabruf beim Finanzamt" wird die erfolgreiche Freischaltung angezeigt.

3. Daten abrufen

Der Abruf erfolgt für alle Steuerjahre. Die Verwendung der Daten können Sie für jedes Steuerjahr gesondert vornehmen. 

Kann ich auch für meinen Ehepartner und Kinder den Datenabruf beauftragen?

Ja, ein Datenabruf für dritte Personen (Partner, Kinder) ist möglich. Dies erfordert die ausdrückliche Bevollmächtigung von diesen.

 Was muss ich tun, wenn ich die vorausgefüllte Steuererklärung nicht mehr nutzen möchte?

Durch Löschen des Datenabrufs im Bereich "Anträge zum Datenabruf" können Sie die Einwilligung jederzeit widerrufen.

Wie kann ich den Datenabruf in ELSTER widerrufen oder zeitlich begrenzen?

1. In ELSTER einloggen

2. Klicke auf Formulare & Leistungen

3. Klicke auf Bescheinigungen verwalten

4. Klicke auf Zustimmung verwalten

5 Widerrufe den Datenabruf von DATEV eG

Ist der Abruf über ein elektronisches Zertifikat von ELSTER möglich?

Im Eigenabruf nehmen Sie den Datenabruf nicht über KLARTAX vor. In dieser Variante beantragen Sie ein elektronisches Zertifikat bei ELSTER, welches Sie anschließend nutzen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass der Eigenabruf bei KLARTAX nicht unterstützt wird.

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